Integrationshelfer/-innen


Gesetzliche Grundlagen

 

In Bezug auf die gesetzlichen Grundlagen verweisen wir auf die Seiten der Stadt Köln, wo die jeweiligen Fachämter ihre Informationen hinterlegen.

 

Antragsverfahren

 

Ausgangslage

  • Eltern von Kindern/Jugendlichen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung können einen Antrag beim Amt für Senioren und Soziales stellen.
  •  Für Eltern von Kindern mit einer seelischen Behinderung (die seelischen Behinderung muss von einem Arzt diagnostiziert sein) gemäß § 35 a sind die örtlichen Jugendämter zuständig.

 

Verfahrensablauf

 

  • Formloser Antrag der Eltern beim zuständigen Kostenträger
  •  Der Kostenträger schickt einen Antragsvordruck (Sozialhilfeantrag) zu.
  •  Die Eltern schicken den Antrag ausgefüllt zurück (ohne Angabe der Einnahmen und Ausgaben).
  •  Die Schule wird vom zuständigen Amt über das Schulamt aufgefordert, einen Bericht zu schreiben, in dem sie die Notwendigkeit einer Schulbegleitung begründen muss und den Aufgabenumfang einer Schulbegleitung beschreibt.
  •  Erforderliche Anlagen zum Antrag:

         - ärztliche Diagnostik (ICD 10) über Art und Umfang der Behinderung

         - Schulbescheinigung

         - bisher erstellte schulische Beurteilung bzw. Entwicklungsbericht

 

  • Nach Erhalt eines positiven Bescheides:

        - Kopie des Bescheides an Schule und Anbieter

        - Beauftragung des Anbieters / ggf. Vertrag mit Anbieter

        - Aufnahmebogen für den Anbieter ausfüllen

 

Kostenträger, Schulen und Anbieter sind bei der Antragstellung behilflich.