Gesetzliche Grundlagen
In Bezug auf die gesetzlichen Grundlagen verweisen wir auf die Seiten der Stadt Köln, wo die jeweiligen Fachämter ihre Informationen
hinterlegen.
Antragsverfahren
Ausgangslage
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Eltern von Kindern/Jugendlichen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung können einen Antrag beim Amt für Senioren und Soziales stellen.
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Für Eltern von Kindern mit einer seelischen Behinderung (die seelischen Behinderung muss von einem Arzt
diagnostiziert sein) gemäß § 35 a sind die örtlichen Jugendämter zuständig.
Verfahrensablauf
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Formloser Antrag der Eltern beim zuständigen Kostenträger
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Der Kostenträger schickt einen Antragsvordruck (Sozialhilfeantrag) zu.
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Die Eltern schicken den Antrag ausgefüllt zurück (ohne Angabe der Einnahmen und Ausgaben).
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Die Schule wird vom zuständigen Amt über das Schulamt aufgefordert, einen Bericht zu schreiben, in dem sie die Notwendigkeit einer Schulbegleitung
begründen muss und den Aufgabenumfang einer Schulbegleitung beschreibt.
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Erforderliche Anlagen zum Antrag:
- ärztliche Diagnostik (ICD 10) über Art und Umfang der Behinderung
- Schulbescheinigung
- bisher erstellte schulische Beurteilung bzw. Entwicklungsbericht
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Nach Erhalt eines positiven Bescheides:
- Kopie des Bescheides an Schule und Anbieter
- Beauftragung des Anbieters / ggf. Vertrag mit Anbieter
- Aufnahmebogen für den Anbieter ausfüllen
Kostenträger, Schulen und Anbieter sind bei der Antragstellung behilflich.