Allgemeines zur Vertretung
Ausfälle von Unterrichts-, Förder- und Betreuungsstunden aufgrund von Erkrankungen, Fortbildungen, Klassenfahrten, Unterrichtsgängen und sonstigen dienstlichen Verpflichtungen führen auch an einer verlässlichen Grundschule zu Vertretungsbedarf. Die Schule hat die Verpflichtung, die Vertretung schulintern zu regeln, da Unterrichtsausfall zu vermeiden ist. Sollte ein längerfristiger Vertretungsbedarf z.B. einer Klassenlehrerin erforderlich sein, so übernehmen (ab der 3. Woche) die Fachlehrer aus der Stufe einzelne Stunden oder die Schule beantragt beim Schulamt der Stadt Köln eine Lehrkraft aus dem Vertretungspool.
Alle Lehrkräfte nehmen vor Unterrichtsbeginn Kenntnis vom Stand der Vertretungsplanung. Der Vertretungsplan wird täglich spätestens um 7.45 Uhr im Lehrerzimmer ausgehängt und bei Bedarf auf sich neu ergebende Umstände angepasst.
Die Vertretung von Unterricht durch schuleigene Maßnahmen ist im Folgenden beschrieben. Dabei werden die verschiedenen Möglichkeiten in der unten aufgeführten Reihenfolge eingesetzt.
Organisation der Vertretung
Vertretung durch Grundschullehrkräfte:
Vorhandene „Doppelsteckungen“ der Lehrkräfte in Klassen werden aufgelöst, um mit diesen frei werdenden Stunden Unterricht zu vertreten. Lehrkräfte, die parallel zur Stundentafel eine Förderstunde erteilen, werden ebenfalls für die Vertretung in den Klassen eingesetzt. Leider muss dann der Förderunterricht entfallen.
Lehrkräfte, die den VK-Unterricht erteilen, werden im zweiten Schritt in Absprache für den Vertretungsunterricht eingesetzt.
Vertretung durch sonderpädagogische Lehrkräfte:
Im dritten Schritt (und in Ausnahmefällen) entfallen der Förderunterricht sowie die Doppelbesetzung durch sonderpädagogische Lehrkräfte. Die ausfallenden Stunden werden durch die Sonderpädagogen nur in der Stufe vertreten, in der die sonderpädagogischen Lehrkräfte auch eingesetzt sind. Nur in absoluten Ausnahmefällen ist ein Einsatz derselben auch in anderen Stufen möglich.
Vertretung durch Aufteilen bzw. Zusammenlegen von Lerngruppen:
Wenn eine bzw. zwei Klassen nicht durch eine Lehrkraft versorgt werden kann/können, tritt Schritt 4 in Kraft. Dabei wird/werden eine bzw. zwei Klassen aufgelöst, indem die Schüler aus ihrem Klassenverband herausgenommen werden und auf die bestehenden Klassen verteilt werden.
Unterrichtsversorgung bei absoluten Sonderfällen:
Wenn 3 (oder mehr) Klassen aufgrund von Ausfall nicht von einer Lehrkraft versorgt werden können, müssen zwei mit Lehrkräften versorgte Klassen (im optimalsten Fall aus der jeweiligen Stufe) sich um die 3 nicht mit Lehrkräften versorgten Klassen kümmern. Mögliche Varianten sind in solch einem Sonderfall:
5 Klassen mit 2 Lehrkräften entstehen, die sich auf dem Schulhof und/oder in der Aula aufhalten (sich ggf. gemeinsam einen Film anschauen). Über den Aufenthaltsort für die Betreuung entscheiden die beiden Lehrkräfte.
2 / ggf. 3 Klassen werden von einer Lehrkraft betreut (über den Ort der Betreuung entscheidet auch hier die zu betreuende Lehrkraft)
Unterrichtsversorgung bei vorhersehbarem Vertretungsbedarf:
Bei vorhersehbarem Vertretungsbedarf werden die Eltern der Nicht-OGTS-Kinder mindestens einen Tag vorher informiert. Bei OGTS-Kindern gibt es keinerlei Sondervereinbarungen.
Umgang mit Vertretungsmaterial im Krankheitsfall:
Jeder Kollege ist dazu verpflichtet, bis spätestens 7.50 Uhr auf den Vertretungsplan zu schauen. Die Vertretungslehrkraft erkundigt sich dann bei dem entsprechenden Teampartner der jeweiligen Stufe über das Vertretungsmaterial.
Dieser Teampartner ist für folgendes verantwortlich:
Ein „Stundenplan“ für den Tag wird bereit gelegt. Dieser Plan bietet Orientierung für die Vertretungskraft und wird neben dem Vertretungsplan und/oder auf den Schreibtisch gelegt. Darauf werden mögliche inhaltliche Arbeitsaufträge von der zu vertretenden Lehrkraft aufgeschrieben. Diese werden dann bei Erledigung durch die Vertretungskraft abgezeichnet. Ggf. können kranke Kinder sowie sonstige Dokumentationen auf diesem Plan notiert werden. Der Plan wird täglich vom Teampartner aktualisiert.